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Entwicklungspolitischer Wahlcheck 2006
 

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Faires und nachhaltiges Wirtschaften - Forderungen des BER:

Verpflichtung der Berliner Außenwirtschaftsförderung zur Einhaltung international vereinbarter Standards (z.B. ILO-Standards). Der Senat soll seine Beschaffungspolitik auf nachhaltige und fair gehandelte Produkte umstellen.

Fairer Handel wird von verschiedenen Seiten, unter anderem auch vom Europäischen Parlament, als effektive Art der Entwicklungsförderung bezeichnet. Ziele des Fairen Handels sind die Verbesserung der Einkommen und des Wohlergehens der Produzent/innen, die Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten für benachteiligte Produzent/innen, die Stärkung des Bewusstseins bei den Konsument/innen über die negativen Auswirkungen des internationalen Handels auf die Produzent/innen, die Durchführung von Kampagnen zur Veränderung der bestehenden ungerechten Regeln des konventionellen internationalen Handels sowie der Schutz der Menschenrechte durch die Förderung sozialer Gerechtigkeit, umweltverträglichen Verhaltens und wirtschaftlicher Sicherheit. (AGH-Drs. 15/699)

Ob Güter, Dienstleistungen oder Bauaufträge – das Land Berlin gibt Jahr für Jahr gewaltige Summen aus, um seine Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Als Großverbraucher könnte es seine gewichtige Markstellung zu einer Umorientierung von Konsummustern nutzen und als verantwortungsbewusster Verbraucher agieren, der soziale, ökologische und ethische Anliegen in öffentliche Ausschreibungen integriert. Durch eine Umorientierung hin zu an diesen Punkten orientierter Beschaffungspolitik soll das Land seiner Vorbildrolle für Bürger und andere öffentliche Auftraggeber gerecht werden.

So müssen in der Stadt München, die als erste deutsche Kommune ein Vergabekriterium zur Durchsetzung von Interessen der internationalen sozialen Gerechtigkeit eingesetzt hat, seit 2003 alle Firmen, die „gefährdete“ Produkte (wie z.B. Sportartikel, Spielwaren, Teppiche, Blumen etc.) anbieten, nachweisen oder mittels Selbstverpflichtung bestätigen, dass diese Produkte nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Mittlerweile haben mehr als 50 Städte, Gemeinden und Landkreise Beschlüsse gegen die Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit verabschiedet. (Ausführliche Informationen hierzu finden sich auf den Seiten der Initiative "Aktiv gegen Kinderarbeit".)

Auch in Berlin liegt ein Antrag zur Initiative gegen ausbeuterische Kinderarbeit vor, der sich offenbar an dem Münchener Beschluss orientiert. Der Antrag wurde im April 2006 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Angesichts der bevorstehenden Wahlen ist klar: Über den Antrag wird in der nun endenden Legislaturperiode nicht mehr entschieden, und es wird ein neuer Antrag in der kommenden Wahlperiode nötig sein. Es ist ein Armutszeugnis, dass Berlin in diesem Bereich hinterherhinkt. Gerade Berlin als Bundeshauptstadt mit dem Anspruch, eine weltoffene Metropole zu sein, sollte durch verantwortungsvolle, richtungsweisende Entwicklungspolitik Zeichen setzen.

Aus München stammt auch ein weiteres Beispiel für die Anwendung sozialer und ökologischer Mindeststandards als Kriterium für die Beschaffung: Mit einem Stadtratsbeschluss vom 28. März 2006 hat die Stadt sich dazu verpflichtet, nur noch Blumen aus der Region oder solche, die unter sozial- und umweltverträglichen Bedingungen produziert werden, zu beziehen.

Diese Beispiele zeigen, dass die häufig angeführten Argumente höherer Kosten oder rechtlicher Bedenken nicht haltbar sind. – Es ist möglich, die Beschaffungspolitik an sozialen Mindeststandards auszurichten. Im diesem Bereich sollte Berlin aktiv handeln und seiner entwicklungspolitischen Verantwortung gerecht werden. Der BER fordert deshalb die Umstellung der Beschaffungspolitik des Landes Berlin auf nachhaltige und fair gehandelte Produkte.

Das Land Berlin hat sich mit Beschluss vom 12. Dezember 2002 dazu verpflichtet, die bundesweite Kampagne „Fairer Handel“ nicht nur symbolisch, sondern durch aktives Handeln zu unterstützen. Hierzu gehört unter anderem auch die Berücksichtigung des Angebots von Produktem aus fairem Handel als Auswahlkriterium bei der Verpachtung landeseigener Räumlichkeiten für den Kantinenbetrieb: Der Senat hat sich verpflichtet, bei der Verpachtung von Kantinen in die Verträge eine Klausel einzuarbeiten, „dass der Senat es für wünschenswert erachtet, wenn Produkte mit dem Siegel des fairen Handels angeboten werden“. Leider wurde dieser Beschluss bisher offenbar nur teilweise umgesetzt. So werden zwar in den Kantinen des Abgeordnetenhauses und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Produkte des fairen Handels angeboten, und auch in den Kantinen der Bezirksämter Prenzlauer Berg und Friedrichshain wird fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt. Dies kann jedoch nicht mehr als ein erster Schritt sein. Die Palette der fair gehandelten Produkte muss ausgeweitet und in allen öffentlichen Kantinen angeboten werden. Hier steht also der politische Wille des Senats auf dem Prüfstein: Ihm kommt die Aufgabe zu, sich dafür einzusetzen, dass die als Verpächter der Senatskantinen fungierenden Dienststellen auf dem Angebot fair gehandelter Produkte beharren. (Ausführliche Informationen zum Einsatz fair gehandelter Produkte in Großkantinen finden Sie hier.)

Kooperationspartner:
www.wfd.de

Diese Aktion wird gefördert vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), dem Katholischen Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Umverteilen! Stiftung für eine solidarische Welt.

Eine Aktion des Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlags (BER e.V.) - info@ber-ev.de