| Berlin entwickeln! BER e.V. Wahlcheck Mitmachen Aktionsbroschüre Entwicklungspolitik Zivilgesellschaft Globales Lernen Fair Wirtschaften Lokale Agenda 21 Koloniales Erbe Antworten Auswertung Downloads Impressum | | | | Entwicklungspolitik Steuerung der Landesentwicklungspolitik - Forderungen des BER: Abstimmung und gegenseitige Stärkung von entwicklungpolitischen Aktivitäten in den verschiedenen Politikfeldern, insbesondere in schulischer und außerschulischer Bildung, Migration/Integration, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Dazu müssen die inhaltlichen (z.B. durch Einführung einer "Entwicklungsverträglichkeitsprüfung") und finanziellen Verantwortlichkeiten der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit gestärkt und die Landesentwicklungspolitik mindestens einmal pro Jahr im Abgeordnetenhaus thematisiert werden. Im Oktober 2001 hat Berlin sich neue „Entwicklungspolitischen Leitlinien“ gegeben. Mit diesen Leitlinien verschreibt sich die Stadt dem Leitbild der „Einen Welt“ und dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung. Zentrale Punkte der Entwicklungspolitischen Leitlinien sind die Ausgestaltung der Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsaufgabe und die Gewährleistung der Kohärenz der Entwicklungszusammenarbeit (entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz von 1994).
Eine Hauptfunktion kommt hierbei der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) zu. Sie dient als „zentrale Informations- und Koordinierungsstelle“ und hat unter anderem die Aufgabe, Senatsverwaltungen und Bezirke bei entwicklungspolitischen Fragestellungen zu beraten, die entwicklungspolitischen Aktivitäten der Senatsverwaltungen „im Sinne einer kohärenten Landesentwicklungszusammenarbeit“ zu koordinieren und zu steuern sowie die Zusammenarbeit mit NGOs zu intensivieren. Weiter ist in den Leitlinien festgelegt, dass die LEZ das Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre über den Stand der entwicklungspolitischen Aktivitäten des Landes Berlin und die Arbeit des „Beirats Entwicklungszusammenarbeit“ informieren soll.
Der Landesentwicklungspolitik Berlins mangelt es bisher an der in den „Entwicklungspolitischen Leitlinien“ als Ziel formulierten Kohärenz. Eine Abstimmung und gegenseitige Stärkung der entwicklungspolitischen Aktivititäten in den verschiedenen Politikfeldern ist jedoch unbedingt notwendig für eine effektive und nachhaltige Landesentwicklungspolitik. Hier sind besonders wichtig die Bereiche schulische und außerschulische Bildung (Stichwort „Globales Lernen“), Migration/Integration sowie Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft.
Der BER fordert daher die Stärkung der inhaltlichen wie auch finanziellen Verantwortlichkeiten der LEZ. Die Einführung einer (von der LEZ durchzuführenden) „Entwicklungsverträglichkeitsprüfung“, wie beispielsweise in Freiburg bereits 2001 in den Leitzielen der Lokalen Agenda 21 beschlossen, würde in die richtige Richtung weisen.
Um das öffentliche wie parlamentarische Interesse stärker auf die Entwicklungszusammenarbeit zu richten, ist eine regelmäßige, mindestens einmal jährlich stattfindende Behandlung der Landesentwicklungspolitik im Abgeordnetenhauses sinnvoll und wichtig. Ferner fordert der BER nachdrücklich die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem zweijährlichen Bericht der LEZ über den Stand der entwicklungspolitischen Aktivitäten Berlins und die Arbeit des „Beirates Entwicklungszusammenarbeit“. Bisher hat, entgegen der Festlegung in den Leitlinien, eine Behandlung des Berichts im Abgeordnetenhaus nicht stattgefunden.
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